Allgemeine Geschäftsbedingungen des Zahntechniker-Handwerks der Otto Huber Dental-Labor GmbH
Stand: Mai 2018
1 Allgemein
Aufträge für zahntechnische Leistungen werden nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Zahntechnikers der Otto Huber Dental-Labor GmbH ausgeführt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung, auch dann, wenn eine Bezahlung durch Dritte erfolgt. Abweichende Bedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen im Übrigen verbindlich. Die aktuellen AGBs sind online unter www.otto-huber-dental.de einzusehen.
2 Preise
2.1 Die Berechnung der zahntechnischen Leistungen erfolgt zu den am Tage der Lieferung laut individueller Preisliste des Labors gültigen Preisen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2.2 Kostenvoranschläge beziehen sich auf die am Tage der Ausstellung gültige individuelle Preisliste des Labors. Sie berücksichtigen nur vorhersehbare Aufwendungen und sind nur in schriftlicher
Form verbindlich. Erhöhungen bis 10% werden vom Auftraggeber ohne vorherige Rückfrage anerkannt. Bei Erhöhungen über 10% erfolgt vor Beginn der Arbeit Abstimmung mit dem Auftraggeber. Änderungen der Preise für gesondert zu berechnende Materialien (z. B. Zähne, Edelmetall u. a.) verändern den Kostenvorschlag in jedem Fall.
3 Auftrag und Leistungen
Mit Auftragserteilung verpflichtet sich der Auftraggeber, auch anfallende Leistungen über die BEL hinaus anzuerkennen, sofern der Auftragnehmer diese als sinnvoll oder notwendig erachtet. Beispielsweise werden meist folgende Leistungen ausgeführt:
– Reparatur und Unterfütterung: Desinfizieren und Reinigen sowie Aufpolieren
– Reparatur und Modellguss: Silanisieren, Opaquern und falls nötig Laserschweißen
– Totalprothetik und Modellguss: individuelle Frontzahnaufstellung
Falls dies nicht gewünscht ist, verpflichtet sich der Auftraggeber, dies dem Auftragnehmer bei jeder einzelnen Auftragserteilung schriftlich mitzuteilen. Gleichzeitig bewahrt sich der Auftragnehmer in solchen Fällen das Recht vor, den Auftrag abzulehnen, falls er dadurch seinen Qualitätsansprüchen nicht gerecht werden kann.
4 Lieferzeit
Lieferfristen werden nach bestem Vermögen angegeben. Bei Überschreitung der Lieferfrist kann der Auftraggeber nur im Falle des Leistungsverzuges des Auftragsnehmers oder der von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit vom Vertrage zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.
5 Versand
Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
6 Haftung
6.1 Der Auftraggeber hat die Arbeiten sofort nach Empfang auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Beanstandungen sind vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftraggeber hat die für eine Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung erforderlichen Arbeitsmodelle zur Verfügung zu stellen. Bei Passungenauigkeiten muss die Mängelrüge innerhalb von 10 Werktagen seit Empfang der Arbeit unter Vorlage der Erstmodelle erfolgen; neue Modelle bzw. Abformungen sind beizufügen bzw. unverzüglich nachzureichen. Diese Regelungen finden nur auf offene Mängel Anwendung.
6.2 Gewährleistungsansprüche sind auf das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt; die Entscheidung hierüber bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Auftraggeber das Recht, die Vergütung herabzusetzen oder vom Vertrage zurückzutreten.
6.3 Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Auftragnehmers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7 Arbeitsunterlagen
Alle Arbeiten werden mit großer Sorgfalt angefertigt. Der Auftragnehmer hat jedoch keinen Einfluss auf die Qualität der eingesandten Modelle und Abformungen. Diese Unterlagen sind für den Sitz im Munde von entscheidender Bedeutung. Arbeitsunterlagen, die mangelhaft erscheinen, können daher unter Rücksprache und Abstimmung mit dem Auftraggeber zurückgesandt werden. Für die Folgen fehlerhafter Modelle und Abformungen muss in jedem Falle der Auftraggeber einstehen.
8 Material- und Zubehörteilstellung
Vom Auftraggeber angelieferte Materialien (Edelmetall, Zähne etc.) oder Zubehörteile (Fertigteile, z.B. Geschiebe, Gelenke etc.) können mit einem handelsüblichen Verarbeitungszuschlag belegt werden. Misserfolge auf Grund fehlerhafter vom Auftraggeber angelieferter Materialien und Zubehörteile gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Für die Aufbewahrung der vom Auftraggeber angelieferten Materialien oder Zubehörteile haftet der Auftragnehmer mit der Sorgfalt, die er in eigenen Angelegenheiten aufwendet.
9 Zahlung
9.1 Die Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 – 14 Tagen nach Rechnungseingang. Schecks gelten erst mit Einlösung als Zahlung. Wechsel werden nur erfüllungshalber sowie nur nach Vereinbarung und unter Voraussetzung ihrer Diskontierbarkeit angenommen. Diskontspesen werden vom Tage der Fälligkeit des Rechnungsbetrages an berechnet. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) bei Rechtsgeschäften, an denen Verbraucher beteiligt sind (§ 288 Abs. 1 BGB), bzw. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) bei Rechtsgeschäften, an denen keine Verbraucher beteiligt sind (§ 288 Abs. 2 BGB), berechnet werden.
9.2 Gegen Zahlungsansprüche des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
10 Eigentumsvorbehalt
10.1 An sämtlichen gelieferten Arbeiten wird das Eigentum vorbehalten bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen, auch der Nebenforderungen, aus der Geschäftsverbindung.
10.2 Mit der Auftragserteilung tritt der Auftraggeber Forderungen, die er in Ausübung seiner Berufs- oder Erwerbstätigkeit erworben hat, in Höhe des gesamten Laborauftrages an den Auftragnehmer ab.
11 Datenschutz
Die Otto Huber DentalLabor GmbH ist befugt, die ihr übertragenen bzw. anvertrauten personenbezogenen Daten im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Auftraggeber unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten und/oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.
12 Erfüllungsort und Gerichtsstand
12.1 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz des Laboratoriums.
12.2 Gerichtsstand ist der Sitz des Laboratoriums, sofern
a) die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist,
b) Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden.